Der Unterkurs und die Probezeit
Der Unterkurs stellt den ersten Abschnitt des Kollegs dar. Er bildet die Einführungsphase in das Kolleg, aber auch in die gymnasiale Oberstufe.
In den ersten Tagen werden Sie schnell mit dem Institut vertraut, d.h. mit den Räumlichkeiten, Ihren MitkollegiatInnen, den Unterrichtszeiten, den Fächern und Lernmitteln, den Beratungs- und VertrauenslehrerInnen und der Haus- bzw. Schulordnung.
Der Unterricht findet im Unterkurs (UK) vornehmlich in unseren Räumen in der Traitteurstraße 28-34 statt; im naturwissenschaftlichen Fachunterricht werden aber teilweise auch die Räume des Karl-Friedrich-Gymnasiums in der Roonstraße genutzt.
Beginn des Unterrichts ist in der Regel 07:45 Uhr. Der Unterricht endet entweder nach der sechsten Stunde um 13:05 Uhr oder an Tagen mit Nachmittagsunterricht (ca. 2/ Woche) um 15:35 Uhr.
Wichtige Entscheidungen
Wichtige Entscheidungsprozesse prägen den Ablauf des ersten Kursjahres:
die Entscheidung über die zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein, Wechsel innerhalb von 14 Tagen möglich),
und über die Teilnahme an Hebräisch als Wahlsprache
den Anschluss an die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe finden,
der erfolgreiche Abschluss der Probezeit,
die Einübung gymnasialer Methoden des selbständigen Arbeitens,
die Kurswahl für die Qualifikationsphase (MK/OK),
die Versetzung in den Mittelkurs.
Zweite Fremdsprache - die Qual der Wahl
Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe ist der Erwerb einer zweiten Fremdsprache. Am Staatlichen Kolleg Mannheim bieten wir allen KollegiatInnen ab dem Unterkurs alternativ Französisch oder Latein als Anfangsunterricht an. In beiden Sprachen wird also von Vorne begonnen, allerdings in einem raschen Tempo, denn theoretisch muss in der Qualifikationsphase, eventuell sogar in dieser Fremdsprache, eine Prüfung abgelegt werden. Der Unterricht findet daher - im Gegensatz zum Gymnasium - in fünf Wochenstunden statt. Selbstverständlich kommt vielen KollegiatInnen ihr Vorwissen aus Realschule oder Gymnasium zugute, sodass diese Kenntnisse in der raschen Wiederholung aufgefrischt und gesichert werden können.
Die gewählte Sprache muss am Ende der zwei Kursjahre (MK) mit der Note ausreichend (5 Punkte) abgeschlossen werden. Wird diese Leistung nicht erreicht, muss der Nachweis spätestens bis zum Zeugnis (OK) erfolgen, sonst ist der Erwerb des Abiturs nicht möglich (selbst, wenn die schriftliche Prüfung schon "bestanden" ist!).
Selbstverständlich kann die zweite Fremdsprache auch bis zum Abschluss als Profil- bzw. Neigungsfach besucht werden.
Beide Sprachen bieten hervorragende Voraussetzungen für spätere berufliche Qualifikationen oder Studiengänge. Das kleine oder große Latinum hat einen hohen Stellenwert und ist für viele Studiengänge nach wie vor Aufnahmebedingung.
Auch Hebräisch als alte Sprache wird bereits ab dem Unterkurs in einem einstündigen Kurs angeboten, als Wahlfach, das als spät begonnene Fremdsprache auch in der Abiturprüfung als mündliches Prüfungsfach gewählt werden kann. Der Hebräischunterricht kann mit dem Hebraicum abgeschlossen werden.
Der Nachweis der zweiten Fremdsprache kann allerdings unter Umständen auch auf anderem Wege erbracht werden. Beherrscht jemand bereits eine Fremdsprache (evtl. die Muttersprache), kann eine sog. Feststellungsprüfung abgelegt werden. Diese erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form als zentrale Prüfung. Wird die Note vier erreicht, entfällt die Verpflichtung zum Besuch einer zweiten Fremdsprache!
Der Anschluss an die gymnasiale Oberstufe - Den Anschluss nicht verpassen!
Der Beginn des Unterrichts im Unterkurs stellt für viele KollegiatInnen einen Neubeginn dar. Die Schulzeit liegt schon ein Stück zurück, und das erworbene Wissen muss reaktiviert werden. Allerdings helfen auch die gewonnenen Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, wenn sie in die Schule eingebracht werden. Auch "Sitzfleisch", d.h. Durchhaltevermögen ist mehr gefragt denn je: Denn in der Tat klaffen meist erhebliche Lücken im für die Oberstufe vorausgesetzten Schulstoff. Diese stofflichen Unterschiede zwischen den Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium müssen in einem Jahr behoben sein, denn ab der zwölften Klasse liegt der normale gymnasiale Lehrplan zugrunde, und das Abitur am Kolleg unterscheidet sich in keinem Jota von dem des Gymnasiums (beides baden-württembergisches Zentralabitur).
Auch zwischen den Kollegiaten bestehen je nach Vorbildung erhebliche Unterschiede, die, zum erfolgreichen Fortkommen aller, möglichst rasch ausgeglichen werden müssen. Gerade die Anfangsphase ist also - insbesondere in den neuen Sprachen - äußerst wichtig.
Der Abschluss der Probezeit - Eine wichtige Hürde nehmen!
Das erste Kurshalbjahr gilt als Probezeit. Zum Abschluss dieses Zeitraums müssen alle KollegiatInnen ein versetzungsfähiges Zeugnis erreichen, sonst können sie den Besuch des Kollegs nicht fortsetzen.
Es gilt dabei die normale gymnasiale Versetzungsordnung, nach der mindestens die Note ausreichend erzielt werden muss. Davon abweichende mangelhafte Leistungen müssen wie folgt ausgeglichen werden:
Methodik selbstständigen Arbeitens - Geht nicht gibt's nicht!
Eine große methodische Umstellung im Vergleich zum bisherigen Unterricht stellt die notwendige Selbständigkeit im Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe dar. Im Gegensatz zur Unter- und Mittelstufe, insbesondere aber zu den anderen Schularten, nehmen selbständige Arbeitsformen am Kolleg einen weiteren Raum ein. Im Zeitalter der Wissens- bzw. Informationgesellschaft zählt nicht mehr die Wiedergabe vorgetragener, angelernter Inhalte (Reproduktion), sondern das angeleitete, eigenständige Erfassen, Verarbeiten und selbständige Darstellen erlernten Wissens.
In den zusätzlichen Lernleistungen der neu gestalteten Oberstufe findet diese Methodik ihren Niederschlag im Schulalltag: Das reine Wiederkäuen auswendig gelernter Partikel gehört der Vergangenheit an.
Von großer Bedeutung ist außerdem die Kooperationsfähigkeit im Arbeits- bzw. Lernprozess, die in Wirtschaft und Gesellschaft immer gefragter ist. Das Schlagwort "Teamfähigkeit" drückt nur zwei simple, aber dennoch wichtige Einsichten zugespitzt aus:
Zum Einen stärkt die Auseinandersetzung mit anderen im Team die eigene Argumentationsfähigkeit (allein Recht haben wollen zählt nicht mehr) und bereichert durch gegenseitige Impulse den Horizont des Einzelnen. Zum Anderen steigert Zusammenarbeit die Produktivität, denn einer allein kann nicht alles machen. Zusammengefasst lautet die Parole: Ich kann alles, nur nicht allein!
Die Kurswahl für die Qualifikationsphase - Freiheit und Notwendigkeit
Ganz im Sinne des humanistischen Karl-Friedrich-Gymnasiums, an dem das Kolleg in Mannheim untergegracht ist, gehört eine umfassende Ausbildung der Persönlichkeit genauso zum Programm wie die selbstbewusste Entscheidungsfreiheit des Einzelnen, Schwerpunkte und Vorlieben frei wählen zu können. Besonderer Pluspunkt dabei ist, dass durch die Angliederung an das Gymnasium eine besonders große Bandbreite an Fächern belegt werden kann, die andere Institutionen des zweiten Bildungswegs nicht anbieten können (darunter neben mehreren Fremdsprachen auch Fächer wie Astronomie, Psychologie, Literatur und Theater etc.)
Das Wahlverfahren für die Kursbelegung hat folgendes Muster:
Informationsveranstaltung über die Qualifikationsstufe
Vorstellung der Fächer und Lehrinhalte für den MK/OK
"Nullwahl" nach der Probezeit (Ermittlung der gewünschten Kurse)
verbindliche Kursbelegung bis zu den Osterferien
Notwendige Korrekturen (Umwahl)
Versetzung in den Mittelkurs - Die Fahrkarte zum Abitur
Die Versetzung am Ende des Unterkurses gehorcht den gleichen Regelungen wie zur Probezeit. Fächer, in denen die Note vier (ausreichend) nicht erreicht werden kann, müssen ausgeglichen werden, damit die Versetzung ausgesprochen werden kann.
Ist der Mittelkurs erreicht, sind Sie quasi im Besitz einer Fahrkarte, die bis zum Abitur führt. Bereits nach dem Mittelkurs haben Sie bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erreicht.
Um im Bild zu bleiben, dürfen Sie den Anschluss nicht verpassen und auf kein Abstellgleis geraten, damit Sie pünktlich nach zwei Jahren am Ziel sind.
Zwei Grundsätze sollten Sie dabei von vornherein berücksichtigen:
die gesamten zwei Jahre fließen in das Abiturergebnis ein, und
es herrschen bestimmte Zulassungsbedingungen für das Abitur, die Sie erfüllen müssen, auch wenn etwaige Probleme nicht sofort sichtbar werden!
Das Merkblatt liegt in der Rubrik Downloads vor sowie HIER.
Der Kursbelegungsbogen liegt in der Rubrik Downloads vor sowie HIER.
Die Kollegverordnung liegt in der Rubrik Downloads vor sowie HIER.
Die Verordnung zur Fachhochschulreife liegt in der Rubrik Downloads vor sowie HIER.
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