Finanzielle Unterstützung
BAFÖG, Kindergeld ALG II
Der Besuch des Staatlichen Kollegs Mannheim ist nicht nur kostenlos; während Sie das Kolleg besuchen, kann in der Regel sogar ein darlehensfreies, elternunabhängiges BAföG in Anspruch genommen werden. Aktuelle Informationen hierzu sind beim zuständigen BAföG-Amt erhältlich.
Da Sie Sich in Ausbildung befinden, besteht zudem Anspruch auf den Bezug von Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Bei Überschreitung der Altersgrenze für BAföG und Kindergeld besteht aber auch die Möglichkeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALG II).
Kostenloses Lehrmaterial
Wie für allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg gilt auch für das Staatliche Kolleg Mannheim Lehrmittelfreiheit, d.h. Lehrmaterialen (Schulbücher) werden Ihnen kostenlos gestellt.
Berufs- und Studienberatung
Am Kolleg findet zeitnah zum Abschluss der allgemeinen Hochschulreife eine Beratung zum weiteren Berufs- und Studienweg statt.
Semesterticket
Kollegiaten haben Anspruch auf ein Semester-Ticket der VRN.
Schülerausweis
Auf Wunsch erhalten Kollegiaten einen Schülerausweis, mit dem man viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann, z.B. für Theater, Kino, Schwimmbad, Vereine, etc.